AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Solid Golf GmbH

(Stand 01.November 2023)

 

(in der Folge „Betreiber“)

 

1.   Geltungsbereich

 

1.1.          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten – soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird – für jegliche Vertragsabschlüsse zwischen dem Betreiber und seinen Kunden in Zusammenhang mit der Nutzung der Indoorgolfanlage des Betreibers.

 

1.2.          Mit der Abgabe seines Angebots (siehe Punkt 3) akzeptiert der Kunde die Anwendung dieser AGB.

 

2.   Geschäftsgegenstand

 

Der Betreiber betreibt eine Indoorgolfanlage unter Verwendung von Anlagen mit Trackman-Simulatoren. Diese Anlagen werden im Folgenden auch als „Golfboxen“ bezeichnet. Damit zusammenhängend bietet der Betreiber auch Trainerstunden an.

 

3.    Vertragsabschluss

 

3.1.          Die physische und virtuelle Präsentation der Indoorgolfanlage ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Ein Angebot wird ausschließlich durch den Kunden gegenüber dem Betreiber abgegeben.

 

3.2.          Das Angebot des Kunden zur Buchung ein oder mehrerer Golfboxen sowie allenfalls auch Trainerstunden kann mündlich in der Indoorgolfanlage, telefonisch, postalisch, per E-Mail sowie über die Buchungsplattform auf der Website des Betreibers gestellt werden.

 

3.3.          Ein Vertrag zwischen dem Betreiber und einem Kunden kommt erst zu Stande, wenn das Angebot des Kunden durch den Betreiber angenommen und die Annahme gegenüber dem Kunden bestätigt sowie die Leistung durch den Kunden gemäß Punkt 6 bezahlt wurde. Die Annahme des Angebots und Bestätigung erfolgt bei Nutzung der Buchungsplattform auf der Website des Betreibers automatisiert über die Buchungsplattform. In allen anderen Fällen kann das Angebot durch den Betreiber in jeder Form gemäß Punkt 3.2 angenommen und bestätigt werden.

 

3.4.          Verträge mit minderjährigen Kunden (unter 18 Jahren) erfordern die vorherige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, die gegenüber dem Betreiber nachzuweisen ist.

 

3.5.          Die Übertragung des Vertrags ist nicht zulässig. Ein Leistungsanspruch steht nur dem Kunden gegenüber dem Betreiber zu. Im Todesfall des Kunden erlischt der Vertrag ohne (anteilige) Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte.

 

4.   Leistungsgegenstand und -umfang

 

4.1.          Durch den Vertragsabschluss ist der Kunde berechtigt, im Rahmen des vom Kunden abgeschlossenen Abonnements bzw der gebuchten Einzelleistungen innerhalb der Öffnungszeiten während des jeweils gebuchten Zeitraums die jeweils gebuchte/n Anzahl an Golfbox/en und/oder das Putting/Chipping-Grün zu nutzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung der konkret gebuchten Golfbox/en.

 

4.2.          Im Rahmen der ersten Einheit erhält der Kunde durch den Betreiber eine Einschulung zur Nutzung der Golfboxen und/oder Geräte.

 

4.3.          Soweit Trainerstunden vom Kunden in Anspruch genommen und/oder Gegenstände (zB Schläger, Bälle, Schuhe etc) ausgeliehen werden, ist für diese Leistungen ein gesondertes Entgelt zu entrichten.

 

5.    Nutzung

 

5.1.          Die Öffnungszeiten der Indooranlage sind

 

Montag bis Sonntag

09:00 – 22:00 Uhr

 

Geplante Änderungen der Öffnungszeiten werden vom Betreiber zumindest 14 Tage vor Wirksamwerden aufgelegt bzw. veröffentlicht.

 

5.2.          Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB sowie den Verhaltensregeln festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Betreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisungen erteilen. Diesen Verhaltensanweisungen ist Folge zu leisten. Kunden, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer der Indoorgolfanlage verwiesen werden.

 

5.3.          Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung in der Indoorgolfanlage, wie etwa entgeltliches Coaching, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Betreiber.

 

5.4.          Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Kunden zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Kunden.

 

5.5.          Zur Reinigung, Sanierung und für Reparaturen der Indoorgolfanlage Betriebsunterbrechungen im Ausmaß von mindestens 7 durchgängigen Kalendertagen notwendig sind, werden diese, soweit nicht unmittelbar auf Gefahren reagiert werden muss, zumindest 7 Tage vorab in der Indoorgolfanlage aufgelegt und auf der Website veröffentlicht.

 

5.6.          Die Nutzung der Indoorgolfanlage samt Geräten und Gegenständen durch den Kunden hat möglichst schonend zu erfolgen. Die Indoorgolfanlage ist nach der Benutzung pünktlich wieder so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde, damit auch der/die nächste Spieler/in die Indoorgolfanlage samt Geräten und Gegenständen nutzen kann.

 

5.7.          Sämtliche Geräte und Gegenstände dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend genutzt werden. Bei Unkenntnis des Kunden hinsichtlich der Verwendung hat sich dieser über die Bedienungsvorschriften und Anwendungshinweise zu informieren und diese bei der Verwendung zu beachten. Bei Unklarheiten, insbesondere vor erstmaliger Bedienung, ist eine Einweisung durch einen Mitarbeiter des Betreibers einzuholen.

 

5.8.          Soweit die Leistungen gegenüber Minderjährigen (das heißt unter 18-Jährigen) erbracht bzw von diesen in Anspruch genommen werden, obliegt die Aufsicht vor und nach Erbringung der Leistung den erziehungsberechtigten Personen. Unmündig Minderjährige (das heißt unter 14-Jährige) dürfen sich in der Indoorgolfanlage nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson aufhalten.

 

5.9.          Sämtliche Bereiche der Indoorgolfanlage sind sauber zu halten und allfällige Abfälle in den dafür vorgesehen Behältern zu entsorgen.

 

5.10.       Die Golfboxen sowie des Putting/Chipping-Grün dürfen nur mit entsprechender Golfbekleidung (insb. Golfschuhen), der Fitnessraum nur mit entsprechender Trainingskleidung (insb. saubere Sportschuhe und Handtuch) genutzt werden. Der Trackman darf weder berührt noch bewegt werden. Die von den Kunden verwendeten Golfbälle müssen funktionsfähig sein und dürfen weder Markierungen noch Logos aufweisen.

 

5.11.       Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

 

5.12.       Rauchen ist in der gesamten Indoorgolfanlage, mit Ausnahme der Terrasse, nicht gestattet.

 

5.13.       Die Mitnahme von Waffen, Lebensmitteln (insbesondere alkoholischen Getränken), Sucht- und Betäubungsmitteln ist nicht gestattet. Soweit Kunden alkoholisiert sind oder unter Einfluss von anderen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, ist der Betreiber berechtigt, die Nutzung für die Dauer der Beeinträchtigung zu verweigern.

 

5.14.       Unnötiger Lärm ist von den Kunden zu vermeiden. Die Belästigung und Gefährdung anderer Kunden sind nicht gestattet.

 

5.15.       Foto- und/oder Videoaufnahmen der Indoorgolfanlage samt Geräten und Gegenständen durch die Kunden sind zulässig. Foto- und/oder Videoaufnahmen anderer Kunden sind nur bei deren vorherigen Einverständnis zulässig.

 

5.16.       Bei Verletzungen anderer Kunden sind die Kunden angehalten, zumutbare Hilfe zu leisten und insbesondere angemessene Maßnahmen erster Hilfe zu setzen.

 

6.    Preis und Zahlungsbedingungen

 

6.1.          Die in der Indoorgolfanlage aufgelegten und auf der Website des Betreibers angeführten Preise sind Endverbraucherpreise inkl. Umsatzsteuer.

 

6.2.          Der jeweilige Preis richtet sich nach dem vom Kunden ausgewählten Abonnement bzw. der/den Einzelleistung/en (Einzelstunde etc) sowie der/den zusätzlich gebuchten Leistung/en (Trainerstunden, ausgeliehene Gegenstände etc). Die jeweiligen Preise werden in der Indoorgolfanlage ausgehängt und sind zusätzlich auf der Website ersichtlich.

 

6.3.          Zahlungen haben vollständig und ausnahmslos vor Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu erfolgen.

 

6.4.          Abweichend davon ist bei Buchung eines Jahresabonnements dem Betreiber eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Betreiber wird den monatlichen Betrag jeweils am ersten eines jeden Monats abbuchen.

 

6.5.          Soweit durch Unfall und/oder Erkrankung ein Betrieb der Indoorgolfanlage für den Betreiber nicht möglich sein sollte, werden den Kunden bereits geleistete Zahlungen (anteilig) refundiert.

 

7.    Stornierung

 

7.1.          Buchungen können bis zu 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitraums durch den Kunden kostenlos storniert werden.

 

7.2.          Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt ist der Betreiber berechtigt, bei Einzelleistungen den bereits bezahlten Preis einzubehalten bzw die Buchung bei abgeschlossene Abonnements als verbraucht anzurechnen.

 

8.    Vertragsdauer, Verweis und Kündigung

 

8.1.          Der jeweilige Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Kunden bezieht sich entweder auf Einzelleistungen oder wird im Falle von Abonnements auf bestimmte Dauer abgeschlossen. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.

 

8.2.          Bei Verletzung dieser AGB und/oder Verstoß gegen den mit dem Betreiber abgeschlossenen Vertrag und/oder die Verhaltensregeln durch den Kunden ist der Betreiber berechtigt, den Kunden der Indoorgolfanlage zu verweisen.

 

8.3.          Der Betreiber ist insbesondere berechtigt, die Erbringung von Einzelleistungen einzustellen und/oder das mit dem Kunden abgeschlossene Abonnement während der Laufzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen zu kündigen, wenn

 

8.3.1.   das Konto des Kunden zur Deckung der ausstehenden Zahlung nicht ausreicht und der Kunde die Zahlung trotz Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tage nicht vollständig entrichtet;

 

8.3.2.   der Kunde wiederholt und trotz zumindest zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Nutzungsregeln (Punkt 5) und/oder Verhaltensregeln verstößt;

 

8.3.3.   der Kunde die Indoorgolfanlage und/oder darin befindliche Geräte und Gegenstände zumindest grob fahrlässig beschädigt;

 

8.3.4.   der Kunde in der Indoorgolfanlage eine gerichtlich strafbare Handlung setzt, die nur vorsätzlich begangen werden kann.

 

Die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus dem Vertrag bleibt vom Verweis (Punkt 8.2) sowie der Kündigung (Punkt 8.3) unberührt.

 

Das Recht des Betreibers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 

8.4. Der Kunde ist insbesondere berechtigt, das mit dem Betreiber abgeschlossene Abonnement während der Laufzeit ohne Einhaltung von Fristen und -terminen

 

8.4.1.   zu kündigen, wenn

 

8.4.2.   auszusetzen, wenn

 

8.4.2.1.       der Kunde aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 30 Tage an der Nutzung der Indoorgolfanlage gehindert wird;

8.4.2.2.       die Kundin nach Abschluss des Abonnements von ihrer Schwangerschaft erfährt.

 

8.4.3.   auszusetzen und zu kündigen, wenn der Kunde aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an der Nutzung der Inoorgolfanlage gehindert wird.

 

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest, die Schwangerschaft durch Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines ärztlichen Attest zu bescheinigen. Die Verhinderung endet bei Schwangerschaft spätestens 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft

 

Das Recht des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 

8.5. Für die Dauer der Aussetzung (Punkt 8.4) ist der Kunde von seinen Zahlungsverpflichten befreit, soweit er keine Leistungen in Anspruch nimmt. Der Betreiber ist während dieses Zeitraums nicht berechtigt, Zahlungen des Kunden einzuziehen bzw einzufordern.

 

9.    Haftung

 

9.1. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen AGB haftet der Betreiber bei Unternehmergeschäften nur für Schäden, die der Betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für grobe Fahrlässigkeit haftet der Betreiber bis maximal EUR 500,00 für alle in einem Kalenderjahr gegenüber dem jeweiligen Kunden auftretenden Schadensfälle. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ausfall von Einnahmen, Produktionsausfall oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, erhoffte Einsparungen, indirekte Folgeschäden oder Verluste gleich welcher Art, sowie mittelbare und indirekte Schäden, ist jeweils ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Unternehmergeschäften für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund und -titel. Die Beschränkungen gelten nicht (i) bei Vorsatz, (ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie (iii) für zwingende gesetzliche Ansprüche.

 

9.2. Bei Verbrauchergeschäften ist die Haftung des Betreibers ausschließlich bei leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme von Personenschäden und der Hauptleistungspflicht ausgeschlossen.

 

9.3. Der Betreiber haftet nicht für Schäden aus vom Kunden selbst sowie von Dritten verschuldeten Unfällen. Dies gilt insbesondere, soweit Kunden sich nicht in der für die Nutzung erforderlichen physischen und psychischen Verfassung befinden und/oder von der Indoorgolfanlagen und/oder den Geräten unsachgemäßen Gebrauch machen und/oder die Verhaltensregeln nicht beachten.

 

9.4. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für vom Kunden in der Indoorgolfanlage hinterlegte, verlorene oder vergessene Gegenstände (insb. Wertgegenstände, aber auch Ausrüstung und Bekleidung etc).

 

9.5. Das Parken auf Parkplätzen des Betreibers erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Weder für die Fahrzeuge, noch darin befindliche Gegenstände wird eine Haftung übernommen. Auf Parkplätzen gelangt die Straßenverkehrsordnung zur Anwendung.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1.       Abweichungen oder Ergänzungen, insbesondere Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, muss von der Solid Golf GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt werden, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden können. Erfüllungshandlungen seitens Solid Golf GmbH geltend nicht als Zustimmung zu Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB.

 

10.2.       Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen oder des durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Regelung zu ersetzen

 

10.3.       Die Kunden sind gegenüber dem Betreiber insb. bei Abschluss von Verträgen verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Bankverbindung etc) zu machen und Änderungen unverzüglich bekannt zu geben.

 

10.4.       Die AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisnormen und des UN-Kaufrechts.

 

10.5.       Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit durch die AGB geregelten Vertragsverhältnissen, auch über die Gültigkeit der AGB, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Betreibers vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Für Verbraucher gilt die Gerichtstandsregelung gemäß § 14 KSchG.